Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Entwurf (Version 0.2). Diese AGB sind noch nicht rechtlich geprüft.
Anbieter: Uferwerk Webdesign, Inhaber Finn Eschenbacher, Zaunmattweg 3, 3705 Faulensee, Schweiz, kontakt@uferwerk.ch (nachfolgend «Uferwerk»).
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites sowie für Leistungen für Serverbetrieb und Pflege zwischen Uferwerk und der Kundin/dem Kunden («Kunde»). 1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Uferwerk sie schriftlich akzeptiert. Individuelle Vereinbarungen in der Offerte/Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss
2.1 Offerten sind 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Offerte durch den Kunden (schriftlich oder per E-Mail) und der Auftragsbestätigung von Uferwerk zustande. 2.2 Uferwerk ist minderjährig (Jahrgang 2009) und handelt mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung (Art. 19 ZGB). Die Zustimmung liegt schriftlich vor und kann auf Wunsch eingesehen werden.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang ergibt sich abschliessend aus der Offerte/Auftragsbestätigung (Anzahl Seiten, Funktionen, Anzahl Korrekturrunden, Termine). 3.2 Nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich offeriert: Texterstellung, Fotografie, Lizenzkosten für Bilder/Schriften, Kosten Dritter für Domain und Server (ausser im Pflegepaket enthalten), Rechtsberatung (z.B. Prüfung der Datenschutzerklärung des Kunden), Suchmaschinen-Platzierungen. 3.3 Uferwerk schuldet eine fachgerechte Umsetzung nach dem Stand der Technik für aktuelle Versionen gängiger Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) auf Desktop und Mobilgeräten. Bestimmte Suchmaschinen-Rankings oder Besucherzahlen werden nicht geschuldet. 3.4 Uferwerk darf für Teilleistungen Hilfsmittel einschliesslich Software und KI-Werkzeuge einsetzen; Uferwerk bleibt für das Ergebnis verantwortlich.
4. Korrekturrunden und Änderungen
4.1 Im Preis enthalten sind die in der Offerte genannten Korrekturrunden (Paket S: 1, Paket M: 2). Eine Korrekturrunde ist eine gesammelte Liste von Änderungswünschen. 4.2 Zusätzliche Runden oder Änderungen am vereinbarten Umfang werden vorab offeriert und nach Aufwand verrechnet (Ansatz gemäss Offerte).
5. Mitwirkung des Kunden
5.1 Der Kunde liefert Texte, Bilder, Logos und Angaben (z.B. für Impressum und Datenschutzerklärung) rechtzeitig und in digitaler Form. 5.2 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmässigkeit der gelieferten Inhalte, insbesondere für Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Bildrechte sowie für die Richtigkeit und Zulässigkeit seiner Texte (z.B. Werbeaussagen, Preise, Datenschutzerklärung). Er stellt Uferwerk von Ansprüchen Dritter aus solchen Inhalten frei. 5.3 Verzögert sich die Mitwirkung um mehr als 30 Tage, darf Uferwerk die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
6. Abnahme
6.1 Nach Fertigstellung stellt Uferwerk die Website zur Prüfung bereit (Abnahme bzw. Freigabe). Der Kunde prüft innert 10 Tagen und meldet Mängel schriftlich. 6.2 Die Website gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie freigibt, sie aufschalten lässt bzw. öffentlich nutzt oder innert der Frist keine wesentlichen Mängel meldet. 6.3 Gemeldete Mängel (Abweichungen vom vereinbarten Umfang) behebt Uferwerk innert angemessener Frist kostenlos. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Minderung und Wandelung, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, solange Uferwerk die Nachbesserung fristgerecht leistet.
7. Preise und Zahlung
7.1 Alle Preise sind Endpreise in CHF (bzw. EUR für Kunden in der EU) gemäss Offerte. Uferwerk ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; es kommt keine MWST hinzu. Vereine erhalten 20 % Rabatt auf die Pakete S und M. 7.2 50 % des Projektpreises sind bei Auftragserteilung fällig, 50 % bei Abnahme. Arbeitsbeginn nach Eingang der Anzahlung. 7.3 Zahlungsfrist: 20 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Verzug darf Uferwerk nach Mahnung Arbeiten unterbrechen und Verzugszins von 5 % verlangen (Art. 104 OR).
8. Nutzungsrechte
8.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das zeitlich und örtlich unbeschränkte, übertragbare Recht, die für ihn erstellte Website zu nutzen, zu ändern und durch Dritte ändern zu lassen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte bei Uferwerk. 8.2 Für Komponenten Dritter (Open-Source-Software, Schriften, Bilddatenbanken) gelten deren Lizenzen. 8.3 Uferwerk darf die Website nach Veröffentlichung als Referenz nennen (Name, Screenshot, Link), sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.
9. Haftung
9.1 Uferwerk haftet für Schäden aus diesem Vertrag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf die Höhe der Vergütung des betreffenden Auftrags begrenzt (beim Pflegepaket: die Vergütung der letzten 12 Monate). 9.2 Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Datenverlust und Betriebsunterbruch, ist ausgeschlossen. 9.3 Zwingende gesetzliche Haftung (z.B. Art. 100 OR, Personenschäden) bleibt vorbehalten. 9.4 Der Kunde ist für eigene Datensicherungen seiner Inhalte verantwortlich, sofern nicht im Pflegevertrag anders vereinbart.
10. Serverbetrieb und Pflege (Pflegepaket)
10.1 Das Pflegepaket kostet CHF 19 pro Monat (Endpreis, keine MWST). Es umfasst: Betrieb der Website auf einem Server eines Drittanbieters, Verschlüsselung (https-Zertifikat), technische Überwachung im üblichen Rahmen und kleine Anpassungen ohne Zeitlimit im üblichen Rahmen (z.B. Öffnungszeiten, Preise, kurze Texte, einzelne Bilder austauschen). Grössere Änderungen (z.B. neue Seiten, neue Funktionen, Umgestaltung) offeriert Uferwerk vorher schriftlich; sie werden nur nach Zustimmung des Kunden ausgeführt. 10.2 Die Domain (Internetadresse) wird zum Einkaufspreis weiterverrechnet, in der Regel ca. CHF 10–20 pro Jahr, ohne Aufschlag. 10.3 Uferwerk strebt eine hohe Verfügbarkeit an, garantiert aber keine bestimmte Verfügbarkeit; Ausfälle des Server-Anbieters liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Uferwerk. 10.4 Abrechnung monatlich. Keine Mindestlaufzeit. Beide Parteien können mit einer Frist von 1 Monat auf Ende eines Kalendermonats kündigen (E-Mail genügt). 10.5 Bei Vertragsende übergibt Uferwerk die Website-Dateien und unterstützt die Übertragung der Domain, sofern alle Rechnungen bezahlt sind.
11. Kündigung von Projektverträgen
11.1 Der Kunde kann den Projektvertrag jederzeit kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig verrechnet; die Anzahlung wird damit verrechnet (Art. 377 OR bleibt vorbehalten). 11.2 Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich. Bearbeitet Uferwerk Personendaten im Auftrag des Kunden (z.B. Formulardaten), geschieht dies nur gemäss Weisung des Kunden (Art. 9 DSG).
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). 13.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig. 13.3 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). 13.4 Gerichtsstand ist Thun (Kanton Bern), soweit gesetzlich zulässig. Für Konsumenten gelten die zwingenden Gerichtsstände (Art. 32 ZPO).